Wie unser Werteversprechen entstanden ist:
In meinem letzten Blogartikel ging es um Unternehmenswerte. Genau an dieser Stelle möchte ich mit dem folgenden Artikel anknüpfen:
Mein Team und ich haben vor Jahren, in einen zweitägigen Workshop, unser Werteversprechen erarbeitet. Ich muss gestehen, es war keine leichte „Geburt“, zwischenzeitlich dachte ich: „Wir schaffen das nie! Ich kann nicht mehr! Lasst es uns abbrechen.“ – wie alle wissen geht das bei einer Geburt nicht. Und bei unserem Workshop haben wir selbstverständlich auch nicht aufgegeben – zum Glück – denn es ist ein zeitbeständiges Versprechen geworden, dass für mein Team und mich täglich Maßstab und zugleich Herausforderung darstellt.
Insgesamt gibt es vier Versprechen. Das erste möchte ich Ihnen im Folgenden darstellen:
Wir sehen uns als Entwicklungspartner!
Was bedeutet das für uns?
Als innovative Steuerkanzlei und Familienunternehmen unterstützen wir unsere Mandanten und Mitarbeiter ein erfüllteres, erfolgreicheres und glücklicheres Leben zu leben und sich stets weiterzuentwickeln. Sie haben mit uns den Geschäfts- und Entwicklungspartner an der Seite, der sich als Leuchtturm für Innovation, Teamplay, Erfolg, Weiterentwicklung und Zukunft für die gesamte Branche sieht.
Was bedeutet das konkret? Lassen sie es uns ein wenig „auseinandernehmen“:
Menschen bei ihrer Entwicklung zu helfen, zu unterstützen, für sie dazu sein und sie zu fördern ist eine meiner größten Herzensangelegenheiten im Leben!
Denn damit können wir, aus meiner Sicht, gemeinsam und jeder einzelne von uns, die Welt ein Stück besser machen – dies ist mein Wunsch, meine Motivation und meine Vision.
Sie fragen sich jetzt vielleicht: Was bedeutet das nun für mich als Unternehmer? Wie soll ein Steuerberater mich dabei unterstützen?
Ganz einfach: ich sehe uns Steuerberater: innen als den wichtigsten Ansprechpartner für Kleinstunternehmen und für KMU´s (Kleine und Mittelständige Unternehmen), denn wen hat ein Unternehmer zum Austauschen? Zum Unterstützen? Als Krisenmanager? Zum Reflektieren? Bitte nicht „den Bänker“, da dieser eventuell (es gibt selbstverständlich Ausnahmen) die Informationen manchmal auch gegen den Unternehmer nutzt bzw. sogar nutzen muss, um eventuelle Risikofaktoren zu minimieren. Aus meiner Erfahrung soll der Ehe- bzw. Lebenspartner: in oft geschützt und nicht mit schwierigen Themen belastet werden.
Aus meiner Sicht kann der Steuerberater, da er in vielen Themen sowieso schon involviert und gut informiert ist, der geeignete Sparringspartner für Unternehmer bezüglich Entwicklung, Strategie und Vision sein – wenn er über die entsprechende Weiterbildung und Expertise verfügt. Aus diesem Grund sehe ich uns Steuerberater ein Stück weit in der Pflicht uns zu Unternehmer-Entwickler weiterzubilden und fortzubilden.
Dasselbe gilt aus meiner Sicht auch als Arbeitgeber!
Hier sehe ich alle Unternehmer in der Pflicht ihre Mitarbeiter bei ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Hierfür tuen wir in der Kanzlei sehr viel und geben unser Bestes! Denn wie ich immer wieder sage: „ohne mein Team wäre ich beruflich nichts“. Ich könnte bei weitem nicht so viele Mandaten betreuen, soviel bewegen und hätte viel weniger Möglichkeiten meine Herzensangelegenheit – Menschen bei ihrer Entwicklung professionell zu helfen- nachgehen. Deshalb an dieser Stelle DANKE an mein Team!
Wir sollten als Arbeitgeber ein Umfeld schaffen, das unsere Mitarbeiter aufblühen lässt!
Hierbei gibt es viele Möglichkeiten – Individuelles Coaching für die Mitarbeiter, eine gute Fehler- und Feedbackkultur, regelmäßige Mitarbeitergespräche, offenen mit dem Team über Ziele sprechen – eventuell sogar gemeinsam die Jahresziele festlegen, etc. – hier gibt es sehr viele Dinge, die das Team und jeden Einzelnen fördern.
Steuerliche Möglichkeiten
Und steuerlich gibt es hier sehr gute und interessante Gestaltungsmöglichkeiten – hier nur drei Beispiele:
Erholungsbeihilfe:
Mit der Erholungsbeihilfe steht Ihnen für jeden Mitarbeiter ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 156,00 Euro zur Verfügung. Und das ist nicht alles. Für Ehegatten gibt es weitere 104,00 Euro, und für jedes Kind 52,00 Euro. Zu Kindern zählen alle Kindergeldberechtigten (Kinder unter 18 und bis zum 25 Lebensjahr in Ausbildung usw.).
Gesundheitsförderung:
Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.
Einzelcoachings:
Coaching als Weiterbildung hilft Mitarbeitern sich selbst zu reflektieren. Wünsche und Entscheidungen, Ziele und Grundsätze werden im Coaching sichtbar und verstärken sich oder schwächen sich ab. Diese sind steuerlich als Betriebsausgaben voll absetzbar, wenn der Arbeitgeber dieses bezahlt und es betrieblich veranlasst ist.
Mein persönliches Fazit
Um eine andere Unternehmenskultur zu er-schaffen, ist es aus meiner Sicht, auch sinn-voll, dass die Hierarchien in einer Unternehmung überprüft und hinterfragt werden. Falls diese flacher werden bedeutet das mehr Verantwortung für die Mitarbeiter, diese müssen sie annehmen und übernehmen. Denn durch flache Hierarchien entsteht wesentlich mehr Freiheit – und Freiheit bedarf auf der anderen Seite mehr Selbst-Verantwortung.
Wir haben auch Blogbeiträge zu den weiteren drei Säulen unseres Werteversprechens veröffentlicht! Schauen Sie gerne einmal in den Artikel zum Thema Soziales Engagement!
Blogbeitrag von
Rhena Wolf