Klimaschutz ist für die einen eine Lebenseinstellung, die andere können es kaum noch hören. Dass er aber für uns alle und der Zukunft unseres Planeten unverzichtbar ist, ist auch der Bundesregierung klar.
Die THG-Quote und ihre Folgen
Was ist die THG-Quote
Im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung wurde daher im Jahre 2015 die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, eingeführt, um die Belastung durch Treibhausgasemissionen auf unsere Erde sukzessive zu verringern.
Vor allem geht es hierbei um große Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die somit angeregt werden sollen im Rahmen der Energiewende emissionsärmere Kraftstoffalternativen, z.B. Wasserstoff, in Betracht zu ziehen. Die THG-Quote selbst orientiert sich an den verursachten Emissionen des Unternehmens und des gesetzlich vorgeschriebenen Prozentsatzes der Treibhausgasminderung.
Was haben E-Autos damit zu tun?
Seit Anfang 2022 ist es diesen Unternehmen nun möglich die Quote auch durch Außenstehende positiv beeinflussen zu lassen. So besteht die Möglichkeit für Besitzer eines reinen E-Autos oder E-Kleinkraftrades dazu beizutragen, dass die Quote vermindert wird. Hierbei können die Halter dieser Fahrzeuge die CO2-Ersparnis ihres Verkehrsmittels zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen weiterverkaufen. Der Vorteil: Der Verkäufer kann sich somit teilweise bis zu 400€ jährlich dazu verdienen. Das Zertifikat kann dieser nämlich jedes Jahr aufs Neue an die Unternehmen weitergeben.
Der Verkauf solcher Zertifikate findet in der Regel durch Vermittler statt, die eine Provision für den Handel erhalten; der Fahrzeughalter selbst registriert sich lediglich beim Quoten-Vermarkter seiner Wahl, lädt den entsprechenden Fahrzeugschein hoch und gibt seine Bankdaten an. Da die Abgaben auf CO2-Emissionen von Jahr zu Jahr steigen, wächst damit auch die Prämie mit und der Verkauf wird immer lukrativer.
Steuerliche Behandlung der Prämie
Die Frage, die sich für den Verkäufer nun auftut ist natürlich:
Muss ich die erhaltene Prämie versteuern?
Darauf muss geachtet werden:
Eine grundsätzliche Antwort gibt es hier allerdings nicht; unterschieden wird nämlich zwischen Privatpersonen und betrieblicher Zugehörigkeit, wie etwa bei Selbstständigen oder einem Firmenfahrzeug.
Im März diesen Jahres gaben die Finanzbehörden Rheinland-Pfalz Folgendes bekannt:
Privatvermögen
Für die Prämie im Privatvermögen gilt: Nach bundeseinheitlicher Verwaltungsauffassung ist die Prämie komplett steuerfrei, da die THG-Quote nicht als Einkunft aus gelegentlichen Geschäften gezählt wird.
Betriebsvermögen
Für die Prämie im Betriebsvermögen gilt: Der Verkauf unterliegt nach §8 Abs. 1 EStG der regulären Besteuerung in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und gegebenenfalls auch Gewerbesteuer. Die THG-Quote gilt nämlich als Betriebseinnahme und ist daher nicht steuerfrei.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass der Fahrzeughalter darauf achten muss, ob sein Fahrzeug im Privat- oder Firmenbesitz ist und die Prämie dann gegebenenfalls bei der Steuer berücksichtigt werden muss. Die vorherige Regelung der Freigrenze von 255€ auf die Prämie durch den Zertifikatsverkauf ist durch die eben genannten Beschlüsse ersetzt worden und danach hinfällig.
Was tut das für den Klimaschutz?
Um den Bogen zurück zum Klimaschutz zu schlagen bleibt letztendlich natürlich die Frage, ob wir damit dem Klimawandel entgegenwirken oder nicht, denn durch diese Form der Geschäfte ändert sich gewiss nichts an den hohen Treibhausgasemissionen. Sie sorgt lediglich dafür, dass die CO2-Einsparungen einer Einzelperson umgewälzt werden auf große Unternehmen, die wahrscheinlich mehr für unsere Welt tun würden, wenn sie ihre Aufmerksamkeit auf ein echtes Umdenken richten würden.
Warum sich ein E-Auto nach wie vor lohnt
Einige ermunternde Informationen zum Schluss:
Wallbox
Halter eines E-Fahrzeugs haben auch auf anderen Wegen einige Vorteile. So wird zum Beispiel die Anschaffung einer Wallbox für Unternehmen, Freiberufler oder auch gemeinnützige Organisationen bis voraussichtlich Ende 2022 mit 900€ pro Ladepunkt von der KfW gefördert. Wer diese Förderung noch in Anspruch nehmen möchte sollte schnell sein!
0,25%-Regelung
Des Weiteren verringert sich die 1%-Regelung auf nur 0,25%, wenn Sie ein reines Elektroauto fahren. Was bedeutet das? Normalerweise wird bei Angestellten zum Bruttogehalt monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Firmenwagens hinzugerechnet, welches zusätzlich über die Lohnsteuer abgeführt werden muss. Seit Anfang 2020 gilt für E-Fahrzeuge allerdings die 0,25%-Regelung, sodass nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises zum Bruttogehalt dazugerechnet und versteuert werden müssen.
Bei Selbstständigen, die das Auto betrieblich nutzen, müssen genauso nur 0,25% des Bruttolistenpreises als Einnahme für Privatnutzung versteuert werden.
KFZ-Steuer
Wie alle Käufer eines E-Fahrzeugs, spart man sich bis Ende 2030 außerdem die KFZ-Steuer.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben oder beispielsweise die Anschaffung eines E-Fahrzeuges planen, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Wir unterstützen Sie gerne!
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Blogbeitrag geschrieben von
Marketing Team