Unser Werteversprechen – Teil 4 – Soziales Engagement

Warum uns Gutes tun so wichtig ist

Der vierte Bestandteil unseres Werteversprechens ist das soziale Engagement, denn auch außerhalb der Kanzlei etwas zu bewegen, ist für uns eine absolute Herzensangelegenheit.

Zahlen und Fakten

Laut einer Statistik des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) spenden ältere Menschen mehr und häufiger als jüngere. Aber vor allem der Vergleich zwischen den Reichsten 10% und den Ärmsten 10% ist beinahe erschreckend. Beläuft sich der Anteil des gespendeten Jahreseinkommens bei den ärmsten Deutschen auf 1,9%, liegt er bei den Reichsten bei einem vollen Prozentpunkt weniger, also bei 0,9%. Auch wir in der Kanzlei können bei unserer täglichen Arbeit diesen Trend beobachten.

Die Frage ist jetzt aber: Warum ist das so? Vor allem in Bezug darauf, wie gut es uns im Vergleich zum Großteil der Weltbevölkerung eigentlich geht. Müssten wir da nicht etwas zurückgeben und als Gesellschaft zusammenhalten?

Letztendlich ist diese Frage kaum zu beantworten. Als Kanzlei können wir allerdings dafür sorgen unseren eigenen kleinen Teil zu leisten.

Soziales Engagement bei Wolf & Wolf

Für uns steht soziales Engagement deshalb als Grundpfeiler in unserem Werteversprechen und wird regelmäßig im gesamten Team thematisiert. Ganz wichtig: Wir wählen gemeinsam gemeinnützige Organisationen aus, die wir mit einer Spende unterstützen möchten, wie aktuell beispielsweise das Mannheimer Tierheim, sowie das Frauenhaus in Mannheim. Hierbei haben wir auch das diesjährige Hoffest genutzt, um Spenden für beide Organisationen zu sammeln und selbstverständlich auch unseren finanziellen Beitrag dazu geleistet. Auf diesem Wege natürlich ein herzliches DANKESCHÖN an alle, die diese Gelegenheit genutzt haben.

Gutes Tun zur Weihnachtszeit

Eine weitere Tradition in unserer Kanzlei ist es zur Weihnachtszeit etwas zurückzugeben. In einigen Kaufhäusern stehen sogenannte Wunschbäume, die mit Geschenkewünschen von Kindern in Kinderheimen versehen sind. Jede unserer Mitarbeiterinnen kann sich dort einen Wunsch aussuchen, welcher erfüllt werden soll und dieses Geschenk dann mit persönlichen Zeilen versehen verschenken.

Es geht um jeden Einzelnen!

Insgesamt steht das alles für einen kleinen Teil, den man leisten kann, um die Welt ein Stückchen besser zu machen. Aber gilt das auch für jeden Einzelnen?

Wie Mahatma Ghandi schon sagte:

„Sei selbst die Veränderung, die du in der Welt sehen willst!“

Das bedeutet doch, dass tatsächlich jeder Einzelne etwas verändern kann, wenn er oder sie das wirklich möchte. Oder überspitzt vielleicht sogar muss.

Dafür sollte sich natürlich jeder ganz für sich die Fragen stellen:

  • Wie kann ich, ganz persönlich, die Welt im Allgemeinen, sowie meine eigene „kleine“ Welt ein Stück besser machen?
  • Für was bin ich jeden Tag dankbar?
  • In welcher positiven Zukunft möchte ich leben?
  • Wie soll unsere ideale Gesellschaft aussehen?

Spenden und Steuern

Als Steuerkanzlei möchten wir Sie zum Abschluss natürlich auch darüber informieren, wie es sich steuerlich mit getätigten Spenden verhält:

Das muss beachtet werden:

Geldspenden

Wichtig ist zunächst, dass die Spende an eine steuerbegünstigte Organisation, wie beispielsweise gemeinnützige Vereine, Parteien, Universitäten oder staatliche Museen, in Deutschland vermittelt wird. Diese Spende kann dann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden, insofern sie nicht die Grenze von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigt.

Des Weiteren ist eine Zuwendungsbestätigung, also Spendenquittung, notwendig, welche unter anderem belegt welche Summe die Geldspende umfasst und an welche Organisation gespendet wurde. Zwar muss dieser Nachweis seit 2018 nicht mehr direkt an das Finanzamt übermittelt werden, jedoch kann sie jederzeit nachgefordert werden. Bei Spenden bis zu 200€ reicht als Beleg sogar ein vereinfachter Nachweis, beispielsweise in Form eines Kontoauszugs.

Sachspenden

Etwas komplizierter wird es beim Thema Sachspenden. Diese können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwendet werden. Sollte Neuware gespendet werden wird der Warenwert direkt von der Kaufrechnung abgelesen, der abgesetzt werden kann. Bei gespendeten Gebrauchtwaren muss der Marktwert geschätzt werden, welcher bei der Steuererklärung angegeben werden muss, wobei unter anderem der einstige Kaufpreis und der Zustand des Gegenstandes zu berücksichtigen ist. Das bedeutet man muss sich informieren und Preise vergleichen, um einen realistischen Betrag schätzen zu können. Auch im Fall der Sachspende ist eine Zuwendungsbestätigung nötig, welche Informationen wie das Alter und den Zustand des Gegenstandes enthält oder auch den ursprünglichen Kaufpreis sowie den Wert der Ware zum Zeitpunkt der Spende.

Fazit

In jedem Fall ist eine Spende, egal ob Geld- oder Sachspende, eine wichtige und hilfreiche Sache, die es gilt zu nutzen!

Aktuelle Informationen zu Spenden, die die Steuerkanzlei Wolf & Wolf leistet, sind immer auf unseren social media Kanälen einsehbar, sodass alles transparent und nachvollziehbar bleibt.

Für weitere Fragen zum Thema oder Unterstützung zur Versteuerung Ihrer Spenden stehen wir Ihnen natürlich stets gerne zur Verfügung!

Wir haben bereits Blogbeiträge zu den drei weiteren Säulen unseres Werteversprechens veröffentlicht. Hier kommen Sie direkt zum Artikel über die Säule der Wertschätzung!

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